WIE LÄUFT DAS AB BEI DER TEXTERSCHMIEDE?
Unterrichtskonzept
Studienordnung
Kosten

Studienordnung
 

1. Studienzeiten/Praktikum

Die Studiendauer beträgt zwölf Monate. Zehn Monate lang - montags bis donnerstags von 18.00 bis 21.00 Uhr – findet der Unterricht in den Räumen der Texterschmiede Hamburg e.V. statt. Ausnahmen hiervon sind möglich, z. B. können bei Bedarf Vorlesungen und Agenturpräsentationen vor 18.00 Uhr bzw. an einem Freitag stattfinden. Studienbegleitend müssen zwei sechsmonatige Praktika bei unterschiedlichen Werbeagenturen absolviert werden. Diese sind elementare Bestandteile der Ausbildung. Die Praktikumsplätze besorgt die Texterschmiede, sie werden dem Studenten zugeteilt. Über Ausnahmen von dieser Regelung entscheidet der Vorstand der Texterschmiede Hamburg e.V. Ein Wechsel der Agentur in der Praktikumszeit durch den Studenten ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Der wichtige Grund muss dem Vorstand der Texterschmiede glaubhaft gemacht werden. Generell ist ein Wechsel nicht möglich. Eine vorzeitige Auflösung des Prakti-kumsvertrages durch die ausbildende Agentur kann zum Studienausschluss führen, sofern von Seiten der Agentur ein wichtiger Grund vorliegt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

2. Mentorensprechstunde
Bei Bedarf halten Fachdozenten Mentorensprechstunden ab, um curriculare Themen zu erörtern.
 
3. Immatrikulationsvoraussetzungen
a) Abgeschlossene Schulausbildung
b) Gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort
    und Schrift
c) Lust am Schreiben
d) Bestehen eines zweistufigen Aufnahmetests
e) Alter von 18 bis 32 Jahren

4. Vorlesungsteilnahme
Die Teilnahme an sämtlichen Vorlesungen (auch an Freitagen) und Studienreisen ist obligatorisch. Pünktliches Erscheinen ist Pflicht. Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts muss begründet werden. Eine Nichtteilnahme ist bis spätestens vier Stunden vor der Vorlesung telefonisch der Geschäftsstelle mitzuteilen und anschließend schriftlich zu begründen. Als Gründe für Abwesen-heit werden nur akzeptiert: Krankheit (mit Krankschreibung belegt) oder zwingend erforderliche Anwesenheit in der Prakti-kumsagentur. Urlaub ist kein Abwesenheitsgrund. Die Abwe-senheit wird im Studienbuch des Studenten/der Studentin schriftlich festgehalten. Hat ein Student/eine Studentin mehr als 16 Fehltage, obliegt es dem Vorstand der Texterschmiede Hamburg e.V., ihn/sie von der Zeugnisvergabe auszuschließen. Die Teilnahme wird jeweils am gleichen Unterrichtstag von dem Studenten/der Studentin in der täglich ausliegenden Anwesen-heitsliste durch seine/ihre Unterschrift dokumentiert. Täuschung kann mit sofortigem Ausschluss geahndet werden.

5. Hausarbeiten/Noten
Während der Ausbildung finden drei Hausarbeiten statt (Strate-gie-Konzeption, Print-Kampagne, B-to-B-Kampagne), eine Copy-Klausur, eine TV-Spot-Klausur und eine alle Disziplinen umfassende Semesterarbeit. Die Hausarbeiten und die Semes-terarbeit werden in Gruppen erstellt, die Klausuren sind Einzel-arbeiten. Zusätzlich zu diesen Noten werden die Praktika in den Agenturen bewertet. Benotet wird dabei die Leistung in: Kreativität, Motivation, Teamfähigkeit und Disziplin. Die Hausarbeiten, die Klausuren und die Praktikumsbewertungen gehen mit der einfachen Note, die Semesterarbeit mit der doppelten Gewichtung in die Abschlussnote ein. Die Teilnahme an diesen Prüfungen ist obligatorisch. Eine Nichtteilnahme aus Krankheits- oder ähnlichen Gründen muss schriftlich begründet werden. Bei einer Teilnahme an weniger als drei Hausarbeiten, den Klausuren und der Semesterarbeit entscheidet der Vorstand der Texterschmiede Hamburg e.V., ob der/die Student(in) von der Zeugnisvergabe ausgeschlossen wird.

6. Bewertung der Prüfungsleistung
a) Für die Bewertung der einzelnen Leistungen in den Hausar-beiten, den Klausuren, der Semesterarbeit und den Praktika werden folgende Noten verwendet:
1,0; 1,3 (sehr gut): eine besonders hervorragende Leistung;
1,7; 2,0; 2,3 (gut): eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung;
2,7; 3,0; 3,3 (befriedigend): eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
3,7; 4,0 (ausreichend): eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen entspricht;
5,0 (mangelhaft): eine Leistung mit erheblichen Mängeln;
6,0 (ungenügend): eine Leistung mit gravierenden Mängeln, die in keinem Punkt dem Leistungsstand entspricht.

b) Die Hausarbeiten und die Klausuren werden jeweils von den Fach-Dozenten benotet, die die Arbeiten eingegeben haben. Die Note der Semesterarbeit wird von den jeweiligen Fach-Dozenten und mindestens einem Vertreter des Prüfungsausschusses festgelegt.

7. Ermittlung der Gesamtnote
Die aus den Einzelnoten der Hausarbeiten, der Klausuren und der Semesterarbeit sowie der Praktikumsbewertungen nach Absatz 5 errechnete Durchschnittsnote ist die Abschlussnote im Zeugnis, die auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet wird.
Die Note lautet bei einem Durchschnitt:
bis einschließlich 1,50 = sehr gut,
ab 1,51 bis einschließlich 2,50 = gut,
ab 2,51 bis einschließlich 3,50 = befriedigend,
ab 3,51 bis einschließlich 4,00 = ausreichend,
über 4,00 = nicht ausreichend, gleichbedeutend mit nicht bestanden.

8. Wiederholung von Hausarbeiten
Bei begründeter Nichtteilnahme an einer Hausarbeit, Klausur oder der Semesterarbeit (bestätigt durch Attest oder schriftliche Erläuterung) erhält der/die Student(in) die Möglichkeit, diese im Laufe des angefangenen Semesters zu wiederholen. Er/Sie erhält im selben Fach eine neue Aufgabe. Sollte der abgespro-chene neue Termin nicht eingehalten werden, gilt die Arbeit als nicht geschrieben und wird mit „ungenügend“ bewertet. Weitere Termine sind nicht möglich.

9. Zeugnisse/Teilnahmebestätigung
Das Studium zum „ausgebildeten Texter“ an der Texterschmie-de Hamburg e.V. hat erfolgreich abgeschlossen, wer
a) eine Durchschnittsnote von mindestens 4,00 erreicht hat,
b) bei einer einzelnen Prüfungsarbeit keine 6,0 erhalten hat,
c) nicht mehr als dreimal bei einer Prüfungsarbeit mit 5,0 benotet wurde,
d) nicht mehr als 16 Fehltage nachweisen kann (Anwesen-heitsliste).

Wer hiernach die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Abschlusszeugnis als „ausgebildeter Texter“, das durch den Vorstand und die Sprecher der Fördermitglieder beglaubigt wird.
Die Studenten, die nach den oben genannten Kriterien die Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten kein Zeugnis.
Jeder Student erhält außerdem eine Teilnahmebestätigung mit den Einzelnoten aus den Hausarbeiten, den Klausuren, der Semesterarbeit und den Praktikumsbewertungen.

Studenten, die einen schlechteren Notendurchschnitt als 4,00 erzielt haben, erhalten die Möglichkeit, das Studium einmal zu wiederholen. Ein Aufnahmetest (Immatrikulationszulassung) entfällt in diesem Falle. Die Studiengebühren sind weiterhin zu entrichten.

10. Verwertungsrechte
Lehrmaterial, das im Unterricht verteilt wird, darf ohne aus-drückliche Einwilligung der Texterschmiede Hamburg e.V. und des betreffenden Dozenten nicht vervielfältigt und anderen Personen, die an der Lehrveranstaltung nicht teilgenommen haben, zugänglich gemacht werden.
Die Verwertungsrechte an sämtlichen Prüfungsarbeiten und sonstigen Konzepten und Ideen, die in den Lehrveranstaltungen der Texterschmiede Hamburg e.V. entwickelt werden, hat ausschließlich die Texterschmiede Hamburg e.V. Sollte die Texterschmiede Hamburg e.V. Konzepte oder Ideen, die bei ihren Lehrveranstaltungen und/oder Prüfungsarbeiten entstan-den sind, verwerten, wird sie den/die Studenten, der/die diese erarbeitet hat/haben, angemessen beteiligen.

Stand: Juni 2007

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